Der deutsche Fußballer Michael Ballack soll in London über 150.000 Euro verdienen - pro Woche. Es ist zu vermuten, dass er sich um so etwas wie den Kündigungsschutz keine Gedanken machen muss. Dennoch taucht sein Name in einem Beitrag zum deutschen Arbeitsrecht auf. Das nämlich soll drastisch vereinfacht werden. Eine feine Sache, vermute ich mal, es soll ja mächtig kompliziert sein. Aber die auf 32 Seiten verkürzte Version erzeugt Widerstand, und zwar von jenen, die ebenfalls 150.000 Euro und mehr verdienen - pro Jahr, versteht sich. Für diese soll das Arbeitsrecht nur noch bedingt gelten, was dazu führen könnte, dass Unternehmen in solchen Fällen den Kündigungsschutz aushebeln.
Für unzumutbar halten das die Interessenverbände. Ihre Argumente: Wer so viel Geld verdient, ist ja keineswegs wirtschaftlich unabhängig wie der deutsche Nationalspieler. Er muss nicht einmal ein Top-Manager sein, auch hervorragende Experten bewegen sich in dieser Größenordnung. Als Grenze fordert man stattdessen 300.000 Euro.
So ist das also. Erst wenn jemand 25.000 Euro im Monat brutto verdient, dann kann man ihm zumuten, auf einen Kündigungsschutz zu verzichten. Hätten Sie gedacht, dass das deutsche Arbeitsrecht von den Besserverdienenden gerettet werden muss? Zumindest wissen wir jetzt, ab welchem Verdienst der abhängig Beschäftigte auf seine Sicherheit verzichtet.
Ich grüble die ganze Zeit darüber nach, ob die Differenz zwischen meinem derzeitigen Einkommen und der Untergrenze von 300.000 Euro dann den Wert darstellt, den die Selbstständigkeit für mich hat. Witzige Zahlenspiele...
Rezension zum Thema:
Verhandeln wie Ballack, Financial Times vom 26.5.2008
Samstag, 12. Juli 2008
Michael Ballack und das deutsche Arbeitsrecht
Eingestellt von Johannes um 22:45:00
Labels: Entlohnung
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