Selbstständige Unternehmer kennen keinen Kündigungsschutz. Wenn das Geschäft nicht läuft, kommt kein Geld rein, da hilft kein Arbeitsrecht. Top-Manager sind zwar keine selbstständigen Unternehmer, aber Kündigungsschutz genießen sie dennoch nicht. Sie treffen unternehmerische Entscheidungen - unter anderem stellen sie Mitarbeiter ein und kündigen ihnen. Damit sind sie vor dem Gesetz leitende Angestellte. Ihnen den Stuhl vor die Tür zu stellen ist für den Arbeitgeber zwar nicht unbedingt billig, aber verhältnismäßig unkompliziert.
In den unteren Hierarchieebenen sieht die Sache anders aus. Bekanntlich kann man einem Mitarbeiter nicht mal so eben kündigen. Da hat man nach den Kriterien der Sozialauswahl vorzugehen, und wenn man sich schließlich doch trennt, ist eine Abfindung fällig, die sich am Monatsgehalt und der Anzahl der Jahre im Unternehmen orientiert.
Aber wo verläuft die Grenze? Rechtlich scheint das klar zu sein. Es gibt zwar viele Manager, die in der Hierarchie weit oben angesiedelt sind, aber einstellen und entlassen können sie damit noch lange nicht. Wenn der Arbeitgeber ihnen kündigen will, muss er richtig viel Geld auf den Tisch legen.
Kann ja gar nicht sein, sagen Kritiker. Ab einer bestimmten Einkommensklasse benötigt ein Manager nicht mehr den Schutz des Gesetzes. Als mögliche Grenze werden 150.000 Euro brutto genannt. Dem Argument könnte man sich anschließen. Bei diesen Größenordnungen sollte man Menschen zumuten, für solche Fälle selbst vorzusorgen. Der Einwand, auch solche Manager benötigten Planungssicherheit, wie ihn Berufsverbände vorbringen, ist albern. Zumal man ja nicht von heute auf morgen die Spielregeln ändern wird.
Was mir mehr zu denken gibt: Da erhalten Menschen ein derartig hohes Gehalt und haben weniger Entscheidungsbefugnisse als jeder kleine Unternehmer. Wenn Sie jemanden einstellen wollen, benötigen sie das Okay ihrer Vorgesetzten. Wie naiv ist da die Forderung nach unternehmerisch denkenden Mitarbeitern, wenn selbst in diesen Gehaltsklassen keine Entscheidungen getroffen werden dürfen. Was zu der Frage führt, wofür sie dann solche Einkommen erzielen.
Bleibt nur eine vernünftige Antwort: Es ist Schmerzensgeld...
Rezension zum Thema:
Sanfte Landung, Financial Times Deutschland 27.10.2009
Freitag, 20. November 2009
Kündigungsschutz für Chefs
Eingestellt von Johannes um 15:15:00
Labels: Entlohnung
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