Samstag, 15. August 2009

Weg von Sonderzahlungen

Ich weiß, ich wiederhole mich. Geht aber nicht anders. Dieser Satz ist der Auslöser:

Schließlich erfüllt der Mitarbeiter bereits durch die Erbringung einer Arbeitsleistung "mittlerer Art und Güte" seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag.


Er stammt aus einem Beitrag über die verschiedenen Möglichkeiten von Sonderzahlungen, der mit einem Bild von Möhren eingeleitet wird und diesen Sonderzahlungen eben jene Wirkung zuschreibt, die Möhren auf Hasen haben.

So ist das also: Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, der verpflichtet sich maximal dazu, eine mittlere Arbeitsleistung zu erbringen!?!? Den Unternehmer möchte ich sehen, der solche Mitarbeiter einstellt. Was für ein Schwachsinn...

Doch schaut man genauer hin, dann stimmt das sogar. Die Sache ist nämlich so: Ein Mitarbeiter, der hoch motiviert in ein Unternehmen kommt, erfährt, dass es für besondere Leistungen bzw. besondere Ergebnisse zusätzlich Geld gibt. Seine nur allzu logische Schlussfolgerung: "Zeige ich für mein vertraglich vereinbartes Gehalt Höchstleistung, muss ich ja Übermenschliches leisten, um die Sonderzahlungen zu bekommen." Schlussfolgerung: "Das fixe Entgelt erhalte ich für Durchschnittsleistungen, die Prämie für alles, was darüber hinaus geht."

Mit anderen Worten: Die Unternehmen proklamieren, nur Höchstleister einstellen zu wollen, signalisieren mit ihren Prämiensystemen jedoch, dass sie gar keine Höchstleistung erwarten, sondern diese als Ausnahme betrachten, die dann auch mit Sonderzahlungen belohnt werden.

Also weg von Sonderzahlungen? Genau. Bezahlen Sie Mitarbeitern ein faires Gehalt und erwarten dafür den vollen Einsatz. Wenn dieser zu dem erhofften Unternehmenserfolg wird, passen Sie das Gehalt entsprechend an. Und kloppen alle Zielvereinbarungsprämien in die Tonne...

Rezension zum Thema:
Ohne Preis keine Leistung, Personalwirtschaft 3/2009

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